Die LfA unterstützt die bayerischen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Neben der Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung und Stundung bei bestehenden Engagements wurden auch drei neue Sonderkreditprogramme, und zwar der LfA-Schnellkredit, der Corona-Schutzschirm-Kredit sowie der Corona-Kredit - Gemeinnützige, von der LfA aufgelegt.
Für bestehende LfA-Programmdarlehen sowohl mit als auch ohne Haftungsfreistellung bietet die LfA eine einfache und schnelle Möglichkeit für eine Aussetzung von bis zu sechs Tilgungsraten an.
Zur Bewältigung vorübergehender Tilgungsprobleme bei haftungsfreigestellten Programmdarlehen besteht die Möglichkeit einer Stundung. Im Rahmen einer solchen Stundung räumt die LfA ein haftungsfreigestelltes Stundungsdarlehen ein, das der planmäßigen Bedienung des ursprünglichen Programmdarlehens dient.
Schnelles Kreditprogramm für Betriebsmittel und Investitionen während der Corona-Krise für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die mindestens seit 1.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Mitarbeiter haben. Für den Kredit erfolgt eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter auf 50.000 Euro und für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter auf 100.000 Euro. Darlehenslaufzeiten mit 5 oder 10 Jahren sind möglich. Der LfA-Schnellkredit wird ohne Risikoprüfung ausgereicht.
Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 500 Millionen Euro, die durch die Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Investitionen und Betriebsmittel können damit bis zu 100 Prozent des förderfähigen Vorhabens finanziert werden. Aufgrund der Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern ist der Corona-Schutzschirm-Kredit äußerst zinsgünstig. Flexible Laufzeiten bis zu 6 Jahren und Tilgungsfreijahre sind möglich. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 30 Millionen Euro. Bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro besteht ein beschleunigtes Verfahren bei der Darlehensausreichung.
Unser Programm für gemeinnützige Organisationen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten, jedoch strukturell gesund sind und seit 1.1.2019 eine bestehende Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Für den Kredit erfolgt eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Bund bzw. den Freistaat Bayern. Finanziert wird grundsätzlich der gesamte in Bayern eingesetzte Liquiditätsbedarf (zum Beispiel laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc.) sowie alle Investitionen in die Infrastruktur in Bayern (ausgenommen: Räume zur Glaubensausübung). Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 800.000 Euro. Darlehenslaufzeiten mit 5 oder 10 Jahren sind frei wählbar.
Um die Finanzierungssituation von Start-ups und kleineren Mittelstandsunternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, sicherzustellen, wurde ein neues Beteiligungsangebot der LfA, bestehend aus dem „Startup Shield Bayern“ und dem „Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern“, geschaffen. Unter dem erweiterten Corona-Beihilferahmen können von 100.000 Euro bis zu 800.000 Euro je Unternehmen in Form eines Wandeldarlehens oder als Eigenkapital (offene/stille Beteiligung) ausgereicht werden. Die Mittel können für Investitionen und alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager eingesetzt werden. Ausgereicht werden die Mittel über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft und die Bayern Kapital. Die Anträge können über die BayBG unter https://www.baybg.de/ gestellt werden.